HACCP-Konzept – Was der Gesetzgeber fordert
Seit 2006 fordert der Gesetzgeber von allen Lebensmittelverarbeitenden Unternehmen die Umsetzung eines HACCP-Konzeptes.
Die Abkürzung „HACCP“ steht für „Hazard Analysis and Critical Control Points“ und ist als vorbeugendes System, zum Schutze des Verbrauchers, seit 1998 in der deutschen Lebensmittelhygiene-Verordnung verankert.